Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit der Freaknet. Unsere Leistungen an Verbraucher gem. § 13 BGB erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

§ 1 Teilnahme

  1. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Volljährigkeit ist dem Veranstalter auf Aufforderung durch einen gültigen Lichtbildausweis nachzuweisen.
  2. Jede natürliche Person, welche die in Abs. (1) aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt, ist nicht teilnahmeberechtigt. Es gibt keine Möglichkeiten Abs. (1) zu umgehen.
  3. Die Teilnahme setzt eine rechtzeitige Anmeldung und Überweisung des Kostenbeitrags voraus. Unter rechtzeitig verstehen wir, dass der Kostenbeitrag spätestens 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung auf unserem Konto eingeht. Teil- oder Anzahlungen sind nicht zulässig.
  4. Sollte die maximale Teilnehmerzahl erreicht sein, ist eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung nicht mehr möglich. Sollte die maximale Teilnehmerzahl im Vorfeld nicht erreicht werden, so wird eine Abendkasse zur lokalen Anmeldung eingerichtet. Der Kostenbeitrag an der Abendkasse kann im Vergleich zum ursprünglichen Kostenbeitrag variieren.

§ 2 Informationspflichten des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei seiner Registrierung (Einloggen) nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) hat uns der Teilnehmer unverzüglich mitzuteilen. Werden uns falsche Daten mitgeteilt, sind wir zum Rücktritt von bereits geschlossenen Verträgen berechtigt.
  2. Der Teilnehmer gewährleistet, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist. Wird der Empfang von E-Mails aufgrund Weiterleitungen, Stilllegung oder Überfüllung des Kontos gehindert, stehen uns die Rechte gem. Abs. (1) zu.
  3. Für seinen Zugang zu unserer Webseite (www.freaknet.de, www.freak-net.de, www.freaknet.info, www.freak-net.info) erhält der Teilnehmer ein Passwort. Er verpflichtet sich, das Passwort vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Für einen Missbrauch des Passwortes, den der Verbraucher verursacht hat, übernehmen wir keine Haftung.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Die Anmeldung ist unverbindlich.
  2. Mit der Überweisung des Kostenbeitrags wird eine verbindliche Willenserklärung abgegeben mit der Absicht an der Veranstaltung teilzunehmen. Diese Willenserklärung kann nur im Einverständnis mit der Freaknet wieder aufgelöst werden, oder wegen Irrtum oder falscher Übermittlung angefochten werden.
  3. Mit der Durchführung der Veranstaltung zum angegebenen Termin ist unser Teil des Vertrags vollständig erfüllt.
  4. Seitens der Freaknet besteht durch eine Überweisung eines Teilnehmers keine Erbringungspflicht der Veranstaltung. Sollte die Veranstaltung wegen diverser Gründe nicht stattfinden, wird der bereits geleistete Kostenbeitrag umgehend zurückerstattet.
  5. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Präsentation unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich.

§ 4 Widerruf

Der Vertrag zwischen der Freaknet und dem Teilnehmer kommt unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zu Stande. Ein Widerrufsrecht, welches dem Verbraucher laut § 312d des BGBs zusteht, findet hier jedoch keine Anwendung. Gemäß § 312b (3) BGB gelten die Vorschriften für Fernabsatzverträge nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in dem Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Datum erbracht werden.

§ 5 Veranstaltung

  1. Den Anweisungen der Veranstalter, sowie deren Bevollmächtigten, ist Folge zu leisten.
  2. Jegliche Art des Verbreitens von urheberrechtlich geschützten Dokumenten ist verboten. Dazu gehört auch das Bereitstellen von geschützter Software, Musik und Filmen.
  3. Jeder Teilnehmer hat uns seinen Platz nach der Veranstaltung frei von Müll oder anderen Gegenständen zu übergeben. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt ein Reinigungsentgelt in Höhe von 5¤ zu erheben.
  4. Das Konsumieren von Alkohol in der Halle ist nur in Maßen gestattet. Betrunkenen wird der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt. Das Rauchen ist nur ausserhalb der Halle im Foyer gestattet. Jede sonstige Droge ist untersagt.
  5. Das Mitbringen von Waffen ist strengstens verboten.
  6. Sollten Filme, Spiele, Schriften oder Anwendungen auf Grund deutscher Rechtssprechung illegal sein, so sind es diese auch auf unserer Veranstaltung.
  7. Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärt jeder Teilnehmer, dass er die AGB sowie die jeweiligen Turnierregeln gelesen und akzeptiert hat.
  8. Die Fahrzeuge der Teilnehmer können auf dem dafür eingerichteten Parkplatz abgestellt werden. Das Parken vor der Halle ist nur beim Be- und Entladen gestattet. Keines Falls ist es erlaubt Zugangsstrassen, Notausgänge oder die Feuerwehrzufahrten zu blockieren. Bei zu Widerhandlung sehen wir uns gezwungen das Fahrzeug im schlimmsten Fall kostenpflichtig abzuschleppen.
  9. Wiederholte Verstösse gegen die Veranstaltungsordnung, Verstöße gegen die allgemeinen guten Sitten, der Störung des geordneten Ablaufes der Veranstaltung, sowie dem Begehen von Straftaten und unerlaubten Handlungen werden mit dem sofortigem Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung geahndet. Wir behalten uns weitere Schritte bis zur Anzeige vor. Im Falle eines Ausschlusses von der Veranstaltung kann der Kostenbeitrag nicht zurückerstattet werden. Diebstahl oder Beschädigung an fremden Eigentum oder den Räumlichkeiten werden durch den Veranstalter zur grundsätzlich zur Anzeige gebracht.
  10. Unbefugten Personen ist der Aufenthalt auf der Veranstaltung untersagt. Besucher und Pressevertreter haben beim Veranstalter vorstellig zu werden. Sie können den vom Veranstalter gekennzeichneten Bereiche für die Öffentlichkeit nutzen. Für Besucher und Pressevertreter gelten die gleichen Vorraussetzungen und Verhaltensregeln wie für die übrigen Teilnehmer. Pressevertreter erhalten vom Veranstalter spezielle Veranstaltungspresseausweise und können sich nach Absprache auch im Veranstalter Bereich aufhalten.

§ 6 Technische Vorraussetzungen

  1. Jeder Teilnehmer benötigt einen funktionsfähigen Computer mit Netzwerkkarte, welche einen RJ45 Anschluss bietet. Ebenso ist ein Patchkabel der Kategorie 5 oder Höher mit zwei RJ45 Steckern von mind. 10 Meter Länge mitzubringen. Des Weiteren wird mind. eine Mehrfachsteckdosenleiste ohne Netzschalter benötigt.
  2. Der Einsatz von Lautsprechern ist nicht gestattet. Wir empfehlen den Einsatz von Kopfhörern

§ 7 Haftungsausschluss

Haftungsausschluss aus Haftungsverzicht und Handeln auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer an der Veranstaltung erklärt gegenüber der Freaknet:

  1. Zum Einsatz kommt nur lizenzierte Software. Die Nutzung der eingesetzten Software erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Lizenzvertrages. Die Prüfung, ob die Software nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern - gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen - genutzt werden, erfolgt ausschließlich durch den Teilnehmer.
  2. Für Schäden und Rechtsansprüche dritter, die dem Teilnehmer durch den Datenaustausch mit anderen Teilnehmern entstehen, übernehmen die Veranstalter keine Haftung. Der Austausch von Daten mit anderen Teilnehmern geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr. Software wird Teilnehmern weder unentgeltlich noch entgeltlich überlassen.
  3. Es wird zustimmend Kenntnis genommen, dass Rechner, Zubehör und Software während der Veranstaltung unter Einschluss des Weges zum Ort der Veranstaltung bzw. Rückkehr vom Ort der Veranstaltung nicht durch die Veranstalter versichert sind. Die Veranstalter empfehlen daher dringend den Abschluss einer geeigneten Versicherung.
  4. Die Freaknet übernimmt keine Verantwortung für unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge.
  5. Wir, die Freaknet, können eine ununterbrochene und fehlerfreie Stromversorgung der Netzwerkparty nicht zusichern und sind somit nicht haftbar für daraus resultierende Datenverluste und Hardwareschäden. Eine regelmäßige Datensicherung wird empfohlen. Zur Vermeidung von Spannungsspitzen wird dem Teilnehmer empfohlen, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  6. Der Teilnehmer stellt die Veranstalter beziehungsweise Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von allen Ersatzansprüchen frei, soweit diese nicht durch Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurden.

§ 8 Strom- oder Netzwerkausfälle

Sollte es zu einem Strom- oder Netzwerkausfall kommen, informiert uns bitte. Auch mehrfach falls kein Organisator bei euch in der Nähe sein sollte. Für solche Fälle bitten wir euch euer Anliegen direkt am Orgabereich vorzutragen. Wir werden uns dann umgehend eures Problems annehmen, versucht bitte nicht eigenmächtig das Problem zu lösen. Dies gilt vor allem für Stromprobleme, da hier bei unsachgemäßer Handhabung unserer Hardware LEBENSGEFAHR besteht. Daher überlasst es den Organisatoren das Problem zu lösen.

§ 9 Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erhaltenen Daten über den Teilnehmer, gleich ob diese vom Teilnehmer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Veranstaltung erforderlich sind. Die Daten werden, abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten, nur mit Zustimmung des Teilnehmers an Dritte weitergegeben.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Für die Geschäftsbeziehung mit dem Teilnehmer ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
  2. Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile nicht berührt.

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